Beratungsgespräch
Sie benötigen eine Leistung aus der ambulanten Pflege und wünschen mehr Informationen? Selbstverständlich beraten wir Sie gerne unverbindlich vor Vertragsabschluss.
Unverbindliche Beratung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und informieren Sie ausführlich über unsere Leistungen in der ambulanten Pflege. Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.
Beratung nach § 37.3 SGB XI
Sie haben einen Pflegegrad und müssen ein Beratungsgespräch nach SGB XI § 37.3 regelmäßig durchführen? Wir beraten Sie gerne kurzfristig, dokumentieren den Einsatz und versenden das Beratungsdokument an Ihre Pflegekasse.
Wichtige Hinweise
- Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist ein Gespräch mit einem ambulanten Pflegedienst regelmäßig verpflichtend.
- Für den Pflegegrad 1 kann ein Gespräch mit einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden, muss aber nicht.
- Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um Ablauf, Dokumentation und weitere Schritte.
